Gebrauchtwagenkauf beim Händler oder Privat?

 

Wer einen Gebrauchtwagen kaufen will, kann dies bei einem spezialisierten Händler oder privat bei einem Nachbarn, Bekannten oder über ein Inserat tun. Beides hat Vor- und Nachteile.

Der Privatkauf punktet in der Regel mit günstigeren Preisen, einer größeren Auswahl und mehr Spielraum bei der Kaufverhandlung.

Der Kfz-Kauf beim Händler ist häufig teurer. Dafür ist bei einem Händler die sogenannte Gewährleistung verpflichtend, die mindestens ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs gilt. Damit sind Reparaturkosten für Mängel abgedeckt, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel bzw. Schaden zu beheben – das gilt allerdings nicht für Verschleiß.

Zusätzlich bieten viele Händler eine Gebrauchtwagengarantie über ein Jahr an, die auch nach dem Kauf auftretende Mängel abdeckt. Eine Gewährleistung und Garantie sind beim Privatkauf unüblich und müssten explizit im Vertrag vereinbart werden.

Hinweis:
Gebrauchtwagengarantien beim Händler schließen häufig nicht alle Reparaturleistung ein bzw. kommen nur anteilig dafür auf. Beispielsweise werden Lohnkosten übernommen, aber nicht die kompletten Materialkosten.

Unabhängig davon, welche Kaufvariante den Zuschlag erhält, lohnt sich häufig ein überregionaler Preisvergleich. Denn die Preise für Gebrauchtwagen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und teilweise selbst von Stadt zu Stadt deutlich. Wer sich auf einem Gebrauchtwagenportal umsieht, sollte also den Suchradius ruhig ein wenig größer einstellen.

 

Worauf muss beim Gebrauchtwagenkauf geachtet werden?

Wer bei einem seriös wirkenden Verkäufer fündig geworden ist – wenn also Modell, Preis und die Fahrzeugbeschreibung vielversprechend klingen – sollte zeitnah eine Besichtigung und Probefahrt vereinbart werden.

Falls Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie ein Gutachter mit hinzuziehen, der sich das Fahrzeug mit Ihnen zusammen anschaut und Sie über den Zustand des Fahrzeuges informiert. 

 

Achten Sie grundsätzlich auf folgende Punkte:

  • Vier Augen sehen mehr als zwei. Zur Besichtigung bringen Sie am besten eine kundige Begleitung mit.
  • Lassen Sie sich alle relevanten Dokumente des Fahrzeugs zeigen: Fahrzeugbrief, Inspektions-Scheckheft und TÜV Bericht. Stutzig machen sollten häufige Eigentümerwechsel und ein unvollständiges Scheckheft.
  • Ist der Verkäufer, der im Kfz-Brief eingetragene Eigentümer? Das ist wichtig bei einem Privatverkauf. Bei Aussagen wie „Ich verkaufe das Fahrzeug für einen Freund“ ist Obacht geboten.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und mit allgemeinen Phrasen wie „Das ist nun mal bei diesem Autotyp so“ abspeisen.
  • Ohne Probefahrt sollten Sie niemals einen Gebrauchten kaufen – idealerweise eine Strecke als Beifahrer und eine Strecke als Fahrer.
  • Alle Angaben des Verkäufers sollten Sie sich auch schriftlich geben lassen.

 

 

 

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